Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")
Horn Gesellschaft m.b.H., FN 83158t, Marienstraße 8, 4020 Linz

1 Vertragspartner / Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Horn Gesellschaft m.b.H., FN 83158t, (nachstehend „Tanzschule“) und deren Kunden.

2 Ansprechpartner / Schriftform

Für vertragliche Angelegenheiten, insbesondere Fragen zur Laufzeit oder Änderung der Tanz-Verträge ist ausschließlich die Geschäftsführung zuständig. Angaben der Tanzlehrer oder sonstiger Mitarbeiter haben nur informativen Charakter, aber keine bindende Wirkung. Erklärungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Unsere Mailadresse lautet office@danceschool.at. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

3 Vertragsschluss

In der Tanzschule abgeschlossene Tanz-Verträge sind sofort wirksam. Erfolgt der Abschluss eines Tanz-Vertrages außerhalb unserer Geschäftsräume über https://www.danceschool.at/ kommt der Vertrag mit Erhalt der Auftragsbestätigung zustande, in der unsere Kunden über den wesentlichen Inhalt des Tanz-Vertrags sowie über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts belehrt werden. Unter Tanz-Verträgen fallen insbesondere Tanz-Abos, Kurse, Wertkarten sowie Probestunden.

4 Mindestlaufzeit

Tanz-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Befristung vereinbart wird. Je nach Wahl des Tanz-Vertrages wird eine Mindestlaufzeit von 1 Monat (Flex-Mitgliedschaft) oder 12 Monate (Jahres-Mitgliedschaft) vereinbart. Die Mindestlaufzeit des Tanz-Vertrages beginnt mit dem Monatstag zu laufen, der als Einstiegstermin gewählt wurde (Stichtag). Das Recht einer ordentlichen Kündigung (Pkt. 9) während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

5 Unser Kursangebot

Die Tanzschule sichert keinen bestimmten Lernerfolg zu. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Tanzkurs. Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahme an Kursen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben einzuschränken. Der Kunde kann aus solchen Einschränkungen keine Rechte ableiten. Ebenso können unsere Kursorte, Tanzlehrer -zeiten und -säle unter anderem aus organisatorischen Gründen (auch unterjährig) regelmäßig wechseln.

6 Ferien

Während der für Oberösterreich gesetzlich festgelegten Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Tanzunterricht statt. Für Paare, Solo und Best Ager findet auch in den Sommerferien ein spezielles Sommerprogramm statt.

7 Verhinderung / Krankheit

Das vereinbarte Entgelt für das Tanz-Abo ist auch im Verhinderungs- oder Krankheitsfall sowie bei behördlich angeordneter Quarantäne eines Kunden zu zahlen (insb. Urlaub, private oder berufliche Verhinderung sind daher kein Unterbrechungsgrund). Bei einem über 4 Wochen andauernden Verhinderungs,- oder Krankheitsfall wird dem Kunden bei Fortzahlung des Entgelts eine Gutschrift (Pkt. 14.) über den Verhinderungs- oder Krankheitszeitraum ausgestellt. Diese Gutschrift wird nach dem Wegfall des Verhinderungs,- oder Krankheitsfalls durch Aufrechnung mit den monatlichen Mitgliedsbeiträgen eingelöst. Voraussetzung für die Ausstellung der Gutschrift ist, dass der Kunde der Tanzschule vor oder spätestens 7 Tage nach Eintritt des Verhinderungs- oder Krankheitsfalles eine schriftliche Meldung erstattet und einen geeigneten Nachweis dafür vorlegt (z.B. ärztliches Attest).

8 Außerordentliche Ereignisse

Finden die Tanzkurse aufgrund von unabwendbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Tanzschule liegen nicht statt (z.B. Unwetter; Feuer; Epidemien; Kriege), sind unsere Kunden für einen Zeitraum von 4 Wochen an die vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen gebunden. Der Kunde hat das Entgelt bei höchstens zwei Unterbrechungen im Kalenderjahr fortzuzahlen. Nach der 4. Woche wird der Tanz-Vertrag unterbrochen und die Mindestlaufzeit verlängert sich um den unterbrochenen Zeitraum. Die Tanzschule wird nach der ersten Woche ab der Unterbrechung im Rahmen der gesetzlichen und personellen Möglichkeiten, ein Alternativprogramm (z.B. Online-Angebot) zur Verfügung stellen.

9 Kündigung

Die ordentliche Kündigung eines Tanz-Vertrages durch den Kunden oder die Tanzschule kann zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins erfolgen. Kündigungstermin ist der Monatstag, der als Einstiegstermin gewählt wurde (Stichtag). Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Die Tanzschule bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung zum Stichtag (Endtermin) schriftlich per E-Mail. Eine ordentliche Kündigung von Kursen, Wertkarten sowie Probestunden ist nicht zulässig. Gastroguthaben können weder mit ausständigen Beiträgen verrechnet noch ausbezahlt werden.

10 Entgelt / Zahlungsart

Das Entgelt wird im jeweiligen Tanz-Vertrag festgelegt und ist insbesondere von der gewählten Mindestlaufzeit des gewählten Tanzvertrages abhängig. Das Entgelt wird monatlich jeweils zum Stichtag zur Zahlung fällig. Das Entgelt für Wertkarten und Probestunden ist 2 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Entgelts erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt der Tanzschule dafür eine jederzeit widerrufbare Abbuchungsermächtigung. Bei Rückbuchung hat der Kunde sämtliche dadurch auflaufende kundenseitige Bankspesen sowie € 5,00 Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Unsere Kunden können die Rechnungen und offenen Umsätze jederzeit transparent im Kundencenter FRED abrufen.

11 Zahlungsverzug

Ist ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er für den Zeitraum des Zahlungsverzugs nicht mehr zur Teilnahme am Tanzunterricht berechtigt. Weiters ist die Tanzschule zur Auflösung des Tanz-Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn trotz schriftlicher Mahnung binnen 2 Wochen kein Zahlungseingang erfolgt. Der Kunde hat neben Verzugszinsen für zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnschreiben eine angemessene Bearbeitungsgebühr von bis zu € 10,00 zu entrichten.

12 Minderjährige Kunden

Der gesetzliche Vertreter, der im Namen des minderjährigen Kunden den Tanz-Vertrag abschließt, erklärt sein Einverständnis, dass die Tanzschule keinerlei Aufsicht über den Minderjährigen ausübt; dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn oder nach Ende des Tanzkurses und außerhalb des Tanzsaales. Der gesetzliche Vertreter übernimmt verschuldensunabhängig die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüche des Minderjährigen. Der gesetzliche Vertreter hat die Tanzschule hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche auf Grund einer Verletzung der Aufsichtspflicht, die vom Minderjährigen geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.

13 Preisanpassungen

Die vereinbarten Preise für den Tanz-Vertrag werden jährlich mit 01. Februar angepasst, um den Verbraucherpreisindex (VPI 2015). Die Anpassung erfolgt entsprechend der durchschnittlichen Wertveränderung des Verbraucherpreisindexes im Vorjahr gegenüber dem Vorvorjahr (Veränderungsrate Jahresdurchschnitt). Erfolgt keine Anpassung des Preises, kann daraus kein Verzicht auf dieses Recht abgeleitet werden. Ist im Vorjahr (oder mehreren Vorjahren) keine Anpassung des Preises erfolgt, sind bei der Anpassung die Veränderungsraten sämtlicher bislang nicht berücksichtigter Vorjahre kumulativ zu berücksichtigen.

14 Gutscheine / Wertkarte / Gutschriften

Ausgestellte Gutscheine sind übertragbar und gelten 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Wertkarten berechtigen den Kunden innerhalb eines Jahres zur Teilnahme der vereinbarten Tanzeinheiten. Werden Wertkarten nicht innerhalb eines Jahres eingelöst, verfallen diese. Eine Barauszahlung von Gutscheinen, Gutschriften oder Wertkarten ist nicht möglich. Wenn aus Kulanz Gutschriften ausgestellt werden, sind diese nicht übertragbar (personenbezogen), jederzeit widerruflich und verfallen nach einem Jahr ab ihrer Ausstellung.

15 Verhaltensregeln

Bei unangemessenem Verhalten oder Trunkenheit ist eine Teilnahme an den Tanzkursen untersagt. Die Tanzschule hat in diesem Fall das Recht auf sofortigen Ausschluss des Kunden vom Tanzkurs ohne Anspruch auf Kostenersatz. Weiters steht der Tanzschule in solchen Fällen das Recht der Kündigung des Tranz-Vertrages aus wichtigem Grund zu. Das Konsumieren von mitgebrachten Speisen ist generell, das Konsumieren von mitgebrachten Getränken zu den Baröffnungszeiten untersagt.

16 Benutzung Kundencenter FRED

Unseren Kunden wird mit Abschluss eines Tanz-Vertrags online ein Kundenzugang zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Nutzungsbedingungen eigenverantwortlich einzuhalten und sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung Dritter erfolgt.

17 Schadenersatz / Haftung

Die Teilnahme am Tanzkurs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt 6 Monate ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 3 Jahren. Für Kleidungsstücke oder Wertgegenstände, die in der Garderobe aufbewahrt werden, wird von der Tanzschule keine Haftung übernommen.

18 Foto- und Filmaufnahmen

Während des Tanzkurses können Film- und Fotoaufnahmen für Marketing oder zum Streaming auf FRED (zur Online-Teilnahme anderer Kunden) angefertigt werden, die den Tanzkurs sowie einzelne Teilnehmer abbilden. Mit der Teilnahme an Tanzkursen stimmt der Kunde solchen Aufnahmen sowie der Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, zu. Unsere Kunden können einer Film- oder Fotoaufnahme jederzeit widersprechen.

19 Datenschutz

Die Sicherheit der Daten unserer Kunden ist uns ein großes Anliegen. Die Tanzschule verpflichtet sich zum Umgang der Daten der Kunden mit höchster Sorgfalt sowie zum bestmöglichen Schutz der Daten. Die Tanzschule verarbeitet die Daten der Kunden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). Die Tanzschule ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages mit dem Kunden zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

20 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

21 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen zur Anwendung. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4020 Linz sachlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.